Satzung

Die Satzung der Global Kyokushin Budokai (GKB): ihre Mission und ihre vier Säulen, Mitgliedschaft und Partnermitgliedschaft, das Shibucho-System, Prüfungen, Wettkämpfe und Finanzen.

Die Satzung der Global Kyokushin Budokai, in Kraft ab dem 18. Oktober 2026. Dies ist eine deutsche Übersetzung des ungarischen Originals der GKB; bei Abweichungen gilt der ungarische Text.

Präambel

Die Global Kyokushin Budokai – im Folgenden: GKB – hat sich zum Ziel gesetzt, das Kyokushin-Budo-Erbe von Sōsai Masutatsu Ōyama zu bewahren, weiterzugeben und weiterzuentwickeln sowie eine internationale fachliche Gemeinschaft und ein Wissenszentrum zu betreiben, das die traditionellen Werte der Kampfkünste mit modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Lehrmethoden verbindet.

Die GKB versteht Kyokushin nicht ausschließlich als eigenständigen Wettkampfsport oder als technisches System, sondern als einen Budo-Weg, der der gemeinsamen Entwicklung von Körper, Seele und Geist dient.

Grundlage der Arbeit der GKB sind gegenseitiger Respekt, fachliche Glaubwürdigkeit, ständige Entwicklung, eine von Liebe getragene Haltung, Zusammenarbeit, Offenheit und der Geist des Budo.

Die GKB lehnt jede Diskriminierung und jedes Vorurteil aus nationalen, ethnischen, religiösen, politischen, geschlechtsbezogenen, altersbezogenen oder anderen ungerechtfertigten Gründen ab. Ihr Ziel ist nicht der Wettstreit oder der Konflikt mit anderen Kampfkunstorganisationen, sondern die Bewahrung, Entwicklung und Weitergabe von Wissen sowie die Stärkung der internationalen Sportfreundschaft, der Toleranz und der friedlichen Zusammenarbeit.

Die Mitglieder der GKB sind offen dafür, von anderen zu lernen, und bereit, ihr eigenes Wissen mit allen zu teilen, die die Grundsätze des gegenseitigen Respekts und der fachlichen Entwicklung annehmen.

BACK TO THE ROOTS – ZURÜCK ZU DEN WURZELN

Die GKB versteht Kyokushin als vollständiges Budo-System. Die vier bestimmenden Säulen ihres fachlichen Systems sind Karate, Newaza, Kyusho und Goshin. Durch ihre gemeinsame Anwendung strebt sie an, unter Bewahrung der ursprünglichen Kampfkunstwerte des Kyokushin ein modernes, entwicklungsfähiges System zu betreiben, das auch im 21. Jahrhundert einen Wert für die nächsten Generationen darstellt.

I. Die Organisation und die betreibende juristische Person

1. Die Global Kyokushin Budokai (GKB) ist eine internationale fachliche Gemeinschaft, ein Organisationsnetz, das ein sportliches Wettkampfelement unterhält, und ein Wissenszentrum.

2. Den rechtlichen Rahmen in Ungarn für den Betrieb der GKB sowie für ihre wirtschaftlichen und administrativen Aufgaben stellt die Global Kyokushin Budokai Korlátolt Felelősségű Társaság (GKB Kft., eine ungarische Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

3. Die fachliche Organisation der GKB und die GKB Kft. sind begrifflich nicht identisch: GKB bezeichnet die internationale fachliche Gemeinschaft und das System, die GKB Kft. die juristische Person, die deren Betrieb unterstützt.

4. Gründer und Präsident der GKB: Hanshi Dr. István Adámy, 9. Dan – Kaicho.

5. Angaben zur betreibenden juristischen Person:

  • Name: Global Kyokushin Budokai Korlátolt Felelősségű Társaság
  • Sitz: 1027 Budapest, Bem József u. 9. fszt. 10., Ungarn
  • Handelsregisternummer: 01-09-397709
  • Steuernummer: 27783571-2-41
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (EU): HU27783571
  • Offizielle Website: globalkyokushin.com

6. Bankverbindungen, persönliche Kontaktdaten und sonstige veränderliche Verwaltungsdaten sind in den jeweils gültigen offiziellen Registern, Verträgen und Finanzunterlagen enthalten.

II. Mission und Ziele der GKB

1. Die grundlegende Mission der GKB ist die Bewahrung, Weitergabe und Weiterentwicklung des Kyokushin-Budo-Erbes von Sōsai Masutatsu Ōyama.

2. Ziel der GKB ist es, mit der Weisheit des Kyokushin zu den Werten der Gesellschaft beizutragen und mit dem vollständigen Budo-System der Global Kyokushin Budokai die körperliche, seelische und geistige Entwicklung der Menschen zu unterstützen.

3. Die GKB verbindet das traditionelle Kampfkunstwissen mit modernen wissenschaftlichen, pädagogischen, sportlichen und organisationsentwickelnden Erkenntnissen.

4. Die GKB insbesondere:

  • lehrt und entwickelt das vollständige Budo-System der Global Kyokushin Budokai;
  • betreibt ihr eigenes fachliches, Lehr-, Prüfungs- und Graduierungssystem;
  • unterstützt die ständige Entwicklung der Dojos, Lehrer, Meister und Leiter;
  • kann nationale und internationale Lehrgänge, Seminare, Trainingslager, Foren und Wettkämpfe veranstalten;
  • sammelt, ordnet, erforscht und vermittelt das mit Kyokushin und Budo verbundene Wissen;
  • fördert die internationale fachliche Zusammenarbeit und den Wissensaustausch;
  • unterstützt die langfristige, nachhaltige Entwicklung des Kyokushin und die Vorbereitung der nächsten Generationen von Lehrern, Meistern und Leitern.

III. Fachliche Grundsätze

1. Der fachliche Grundsatz der GKB ist der Gedanke „Back to the roots – Zurück zu den Wurzeln“.

2. Die GKB will die ursprünglichen Kampfkunstziele des Kyokushin in einem ständig weiterentwickelten Lehrsystem fortführen, das den Anforderungen der heutigen Zeit entspricht.

3. Die vier Hauptsäulen des fachlichen Systems der GKB:

  • Karate – das System des Kampfes im Stand, der technischen Grundlagen, der Kata und des Kumite;
  • Newaza – der Bodenkampf und die zugehörigen Kontrolltechniken;
  • Kyusho – die Kenntnis der verletzlichen und empfindlichen Punkte des menschlichen Körpers und das Verständnis ihrer Anwendung;
  • Goshin – das System der Selbstverteidigung und des Umgangs mit realen Konfliktsituationen.

4. Die fachliche Sichtweise der GKB beruht auf der Einheit von Körper, Seele und Geist. Sie misst dem Geist des Budo, den mit dem Zen verbundenen Traditionen der Selbsterkenntnis und der Aufmerksamkeit sowie allen körperlichen und geistigen Methoden Bedeutung bei, die der Entwicklung der Übenden dienen.

5. Ein höherer Grad, Titel oder eine Leitungsposition bedeutet nicht ausschließlich technisches Wissen, sondern setzt auch Lehrerfahrung, gemeinschaftsbildende Arbeit, menschliches Vorbild, Übernahme von Verantwortung und ein tieferes Verständnis des Budo voraus.

IV. Die GKB als internationales Wissenszentrum

1. Als internationales Wissenszentrum sammelt, ordnet, entwickelt und erschließt die GKB das Fachwissen, das zum Kyokushin, zum Budo und zu den verwandten Gebieten der Kampfkünste gehört.

2. Die Wissensbibliothek der GKB kann insbesondere Bücher und E-Books, Fachstudien, Lehrfilme, technische und methodische Materialien, historische Dokumente, Seminare, Lehrgänge und digitale Lehrinhalte umfassen.

3. Die Wissensbibliothek ist ein ständig wachsendes internationales Fachsystem. Ihr Ziel ist nicht bloß die Bewahrung des vorhandenen Wissens, sondern dessen Ordnung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Weitergabe an die nächsten Generationen.

4. Die GKB nimmt Wissen auf und gibt es weiter. Sie kann mit anderen Meistern, Forschern, Lehrern und Organisationen zusammenarbeiten, sofern deren Arbeit fachlich und ethisch mit den Grundsätzen der GKB vereinbar ist.

V. Mitgliedschaft und Formen der Verbindung

1. Direkte GKB-Mitgliedschaft

1.1. Direktes Mitglied der GKB kann ein Klub, Verein, Verband oder eine andere kampfkunsttreibende Organisation aus jedem Land der Welt sein, die die Grundsätze dieser Satzung annimmt und deren fachliche Tätigkeit, Arbeitsweise und Ziele mit den Werten der GKB vereinbar sind.

1.2. Voraussetzungen der direkten Mitgliedschaft sind ein angemessener fachlicher Hintergrund, die Funktionsfähigkeit des Klubs oder der Organisation, die Annahme des Geistes der GKB sowie die Erfüllung der jeweils gültigen Mitgliedschaftsbedingungen.

1.3. Eine natürliche Person kann nicht selbst direktes Mitglied der GKB sein. Personen, die zur GKB gehören, sind über einen Klub oder eine Organisation mit direkter GKB-Mitgliedschaft mit der GKB verbunden.

1.4. Die direkte Mitgliedschaft bedeutet den tatsächlichen organisatorischen und fachlichen Anschluss des Klubs oder der Organisation an die Global Kyokushin Budokai.

1.5. Die näheren Bedingungen der Gültigkeit und Verlängerung der Mitgliedschaft sowie des Mitgliedsbeitrags bestimmen die jeweils gültigen Mitgliedschafts- und Finanzregeln.

2. Partnermitgliedschaft

2.1. Die GKB bietet eine Partnerzusammenarbeit mit Organisationen an, die sich weder organisatorisch eingliedern noch eine direkte GKB-Mitgliedschaft begründen wollen, aber an der fachlichen und sporttechnischen Zusammenarbeit und am Wissensaustausch teilnehmen möchten.

Zusammenarbeit ohne Unterordnung – Wissensaustausch ohne Verlust der Identität.

2.2. Der Partner kann seinen eigenen Namen, sein Emblem, seine Organisationsstruktur, sein Fach- und Prüfungssystem, seine Grade, Titel und Mitglieder sowie seine bestehenden Verbindungen zu anderen nationalen und internationalen Organisationen behalten.

2.3. Die Partnermitgliedschaft bedeutet weder Eingliederung noch Ausschließlichkeit noch organisatorische Unterordnung.

2.4. Die näheren Bedingungen der Partnermitgliedschaft legt eine gesonderte Ordnung der Partnermitgliedschaft fest.

3. Zugang zur Wissensbibliothek

3.1. Bestimmte Teile des Fachwissens der GKB können auch Personen und Organisationen zugänglich gemacht werden, die weder eine direkte noch eine Partnermitgliedschaft mit der GKB begründen wollen.

3.2. Der Zugang zur Wissensbibliothek begründet für sich allein keine GKB-Mitgliedschaft, keine organisatorische Unterordnung und keine Prüfungs- oder Vertretungsberechtigung.

VI. Rechte und Pflichten der direkten Mitglieder

1. Die direkten Mitgliedsorganisationen und die zu ihnen gehörenden Personen können nach den jeweils gültigen fachlichen und organisatorischen Bedingungen an den Lehrgängen, Seminaren, Trainingslagern, Prüfungen, Wettkämpfen und anderen offiziellen Programmen der GKB teilnehmen.

2. Personen, die zu direkten Mitgliedsorganisationen gehören, erhalten zu vergünstigten Bedingungen Zugang zu den Fach- und Lehrmaterialien der GKB, insbesondere zu Büchern, E-Books, Fachfilmen, Videoreihen, Lehrgängen und anderen kostenpflichtigen Inhalten der Wissensbibliothek.

3. Die Mitgliedsorganisation ist verpflichtet, die Grundsätze und fachlichen Anforderungen der GKB zu achten, durch ihre eigene Tätigkeit den guten Ruf der Organisation zu wahren und die ständige fachliche Entwicklung ihrer Leiter und Lehrer zu fördern.

4. Die direkten Mitglieder der GKB können zur eigenen Entwicklung und zur Entwicklung ihrer Schüler frei fachliche Kontakte zu anderen Klubs, Meistern und Organisationen pflegen. Loyalität gegenüber der GKB bedeutet weder fachliche Abschottung noch ein Verbot der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.

5. Die GKB führt die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Berechtigungen in ihrem jeweils gültigen Registersystem; zum Nachweis der Mitgliedschaft kann eine Urkunde oder eine elektronische Bescheinigung ausgestellt werden.

VII. Organisations- und Leitungssystem

1. Der Präsident der GKB – Kaicho – ist verantwortlich für die fachliche und strategische Leitung der GKB, ihre internationale Vertretung sowie für die Wahrung der Grundsätze und der langfristigen Entwicklung der Organisation.

2. Zur Unterstützung der fachlichen und internationalen Arbeit der Organisation kann der Präsident der GKB ein Internationales Komitee, Fachkomitees, beratende Gremien oder andere Arbeitsgruppen einrichten.

3. Die Mitglieder des Internationalen Komitees werden vom Präsidenten beauftragt. Ihr Auftrag kann beendet werden, wenn sie den Geist der GKB schwer verletzen, ihre Arbeit behindern, durch ihr Verhalten den guten Ruf der GKB erheblich schädigen oder zur Erfüllung ihrer Aufgaben dauerhaft außerstande oder ungeeignet sind.

Shibucho – das Branch-Chief-System

4. Eine wichtige Rolle in der fachlichen und organisatorischen Entwicklung der GKB spielt das von Sōsai Masutatsu Ōyama geschaffene Shibucho-, also Branch-Chief-System.

5. Zum Shibucho kann ein Karateleiter mit mindestens dem 3. Dan ernannt werden, der über angemessene fachliche und Führungserfahrung verfügt, mit seinen eigenen Dan-Schülern den Betrieb von mindestens drei weiteren Klubs sicherstellt und dessen Shibu insgesamt mehr als 150 Mitglieder zählt.

6. Der Shibucho kann in seinem eigenen Tätigkeitsgebiet und bei den zu ihm gehörenden Klubs nach den fachlichen Regeln der GKB eine eigenständige Berechtigung zur Abnahme von Kyu-Prüfungen haben.

7. Die Ernennung des Shibucho, der genaue Umfang seiner Berechtigungen und die Aufrechterhaltung seines Auftrags liegen in der Zuständigkeit des Präsidenten. Der Auftrag kann regelmäßig überprüft werden.

8. Der Shibucho ist verpflichtet, seine eigene fachliche und Führungsentwicklung sowie die qualitative und quantitative Entwicklung seines Shibu ständig zu fördern.

VIII. Fach-, Prüfungs- und Graduierungssystem

1. Die GKB verfügt über ein eigenes fachliches, Lehr-, Prüfungs- und Graduierungssystem.

2. Das System beruht auf dem Grundsatz der Stufenfolge, auf fachlicher Glaubwürdigkeit und auf der ständigen Entwicklung des Übenden.

3. Die GKB und ihre Mitgliedsorganisationen schaffen oder fördern die für Lernen und Prüfungen erforderlichen fachlichen Bedingungen und die Infrastruktur.

4. Die näheren Anforderungen der Kyu- und Dan-Prüfungen, die Prüfungsberechtigungen, die Voraussetzungen der Grade und die Verfahren legt eine gesonderte Fachordnung fest.

5. Bei der Verleihung höherer Grade und Titel können neben dem technischen Wissen auch Lehrerfahrung, Arbeit für die Gemeinschaft, menschliches Vorbild, organisationsentwickelnde Tätigkeit und ein tieferes Verständnis des Budo berücksichtigt werden.

IX. Wettkampfsystem und fachliche Veranstaltungen

1. Die GKB kann eigene Wettkampfregeln und Wettkampfsysteme betreiben, deren Ziel es ist, den Teilnehmern angemessene Möglichkeiten zum Üben und zur Entwicklung zu bieten.

2. Die Mitgliedsländer und Mitgliedsorganisationen der GKB können nationale und internationale Wettkämpfe, Seminare, Lager und andere fachliche Veranstaltungen ausrichten.

3. Die GKB strebt an, dass ihre Veranstaltungen – unter Wahrung der Sicherheits- und fachlichen Bedingungen – auch für angemessen vorbereitete Übende anderer Organisationen und Stilrichtungen offen sind.

4. Die Mitglieder der GKB können an offenen Veranstaltungen und Wettkämpfen anderer Organisationen teilnehmen, sofern dies ihrer eigenen fachlichen Entwicklung und der ihrer Organisation sowie der Sportfreundschaft dient.

X. Internationale Zusammenarbeit

1. Die GKB ist offen für die Zusammenarbeit mit allen Kyokushin- und anderen Kampfkunstorganisationen, Klubs, Meistern und Fachleuten, die die Grundsätze des gegenseitigen Respekts, der fachlichen Entwicklung und des Wissensaustauschs annehmen.

2. Ziel der GKB ist nicht, andere Organisationen zu schwächen oder ihre Mitglieder abzuwerben, sondern einen Raum der Zusammenarbeit zu schaffen, in dem unter Wahrung der unterschiedlichen organisatorischen Identitäten eine gemeinsame fachliche Entwicklung stattfinden kann.

3. Die Zusammenarbeit der GKB kann sich auf gemeinsame Lehrgänge, Wettkämpfe, Forschungen, Veröffentlichungen, digitale Wissensmaterialien, Fachforen und andere Projekte erstrecken.

XI. Name, Emblem und fachliche Identität

1. Die Global Kyokushin Budokai hat einen eigenen Namen und ein eigenes Emblem – das GKB-Kanku.

2. Die direkten Mitgliedsorganisationen können den Namen und das Emblem der GKB nach den jeweils gültigen Gestaltungs- und Nutzungsregeln in ihren gedruckten und digitalen Auftritten sowie auf ihrer Sportausrüstung verwenden.

3. Die Verwendung des Kyokushin-Kanji ist im Einklang mit den Traditionen des Kyokushin selbstverständlich.

4. Vertreter anderer Kampfkunstrichtungen behalten in ihrer Partnerzusammenarbeit ihren eigenen Namen, ihr Emblem und ihre fachliche Identität.

5. Die Verwendung des Namens, des Emblems und der Bezeichnungen der GKB darf keinen irreführenden Eindruck über Mitgliedschaft, Vertretung oder fachliche Berechtigungen erwecken.

XII. Ruhen und Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft einer direkten Mitgliedsorganisation kann enden:

  • durch Austritt;
  • durch dauerhafte Nichterfüllung der Mitgliedschaftsbedingungen;
  • durch dauerhafte Versäumnis der jeweils fälligen Mitgliedspflichten;
  • durch Ausschluss im Fall eines schweren fachlichen, ethischen oder organisatorischen Verstoßes;
  • im Fall eines Verhaltens, das den guten Ruf der GKB schwer schädigt.

2. Werden die Mitgliedschaftsbedingungen oder die finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt, kann die Mitgliedschaft – nach angemessener Benachrichtigung – ruhend gestellt werden. Nach Behebung des Mangels kann die Mitgliedschaft nach den jeweils gültigen Regeln wiederhergestellt werden.

3. Der Ausschluss darf nicht der Vergeltung fachlicher oder persönlicher Meinungsverschiedenheiten dienen.

4. Vor der Beendigung der Mitgliedschaft ist der betroffenen Organisation Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt darzulegen, es sei denn, ein außerordentlicher Umstand erfordert ein sofortiges Handeln.

5. Die näheren Verfahrensregeln können in einer gesonderten Ethik-, Mitgliedschafts- oder Geschäftsordnung festgelegt werden.

XIII. Finanzielle Grundsätze

1. Die GKB und ihre Mitgliedsorganisationen folgen in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit den Grundsätzen der Transparenz, der Nachhaltigkeit und der verantwortungsvollen Wirtschaftsführung.

2. Die direkten Mitgliedsorganisationen wirtschaften mit ihren eigenen Mitgliedsbeiträgen und den Einnahmen aus ihrer eigenen Tätigkeit selbstständig, nach den für sie geltenden örtlichen Rechtsvorschriften.

3. Die GKB kann Fachwissen, Lehrinhalte, Veranstaltungen und Dienstleistungen sowohl unentgeltlich als auch gegen Entgelt zugänglich machen.

4. Die GKB kann für wertvolles Fachwissen und Dienstleistungen, die von anderen Fachleuten, Meistern und Organisationen geschaffen wurden, ein Entgelt zahlen.

5. Die näheren Regeln zu Mitgliedsbeiträgen, Prüfungsgebühren, Lehrgangsgebühren, Zugängen zur Wissensbibliothek, Vergünstigungen und sonstigen finanziellen Bedingungen bestimmen die jeweils gültige Finanzordnung, Gebührentabelle oder ein Vertrag.

6. Die Gültigkeit dieser Satzung hängt nicht von der Beifügung eines gesonderten finanziellen Anhangs ab.

XIV. Ordnungen und Entscheidungsverfahren

1. Diese Satzung ist das einheitliche Grunddokument der GKB über ihre Organisation und Tätigkeit.

2. Die fachlichen, Prüfungs-, Wettkampf-, Finanz-, Mitgliedschafts-, Partner-, Ethik-, Datenschutz-, Gestaltungs- und sonstigen Einzelregeln können in gesonderten Ordnungen geregelt werden.

3. Die gesonderten Ordnungen dürfen den Grundsätzen dieser Satzung nicht widersprechen.

4. Die Leitung der GKB ist berechtigt, die für den Betrieb erforderlichen Einzelregeln zu erlassen, zu überprüfen und zu ändern.

5. Über Änderungen, die die Rechte oder Pflichten der Mitglieder wesentlich berühren, sind die betroffenen Mitgliedsorganisationen in angemessener Weise zu informieren.

XV. Änderung und Geltung der Satzung

1. Die Änderung dieser Satzung liegt in der Zuständigkeit des Präsidenten der GKB – Kaicho –, der bei Bedarf die Meinung der Leitungs- und Fachgremien der GKB berücksichtigt.

2. Die Änderungen sind in einer konsolidierten Fassung zu veröffentlichen, damit die jeweils geltenden Regeln aus einem einzigen Dokument ersichtlich sind.

3. Die auf der offiziellen Website der GKB veröffentlichte, jeweils gültige konsolidierte Satzung gilt als die offizielle öffentliche Fassung für die Tätigkeit der Organisation.

4. Diese Satzung tritt am Tag ihrer Genehmigung in Kraft.

Budapest, 18. Oktober 2026

Hanshi Dr. István Adámy
9. Dan – Kaicho
Global Kyokushin Budokai